Die SINGLE Wartungsverträge
Individuelle Wartungsverträge umfassen die Vor-Ort-Betreuung der SINGLE-Installationen, um Schäden und Verluste jeglicher Art zu minimieren.
Durch Übertragung der Leistungen an SINGLE entspricht der Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten wie z.B. bei Kälteanlagen nach VO-EG 2037/2000 oder VO-EG 842/2006. Bei Druckgeräten greift Modul A1 der Richtlinie 97/23/EG; SINGLE ist zertifizierter Hersteller nach der europäischen Druckgeräterichtlinie (PED). SINGLE-Systeme können auf Wunsch nach UL oder CSA zertifiziert werden und erfüllen länderspezifische Vorschriften wie GOST.